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   BFH, 23.08.1995 - I R 167/94   

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https://dejure.org/1995,10561
BFH, 23.08.1995 - I R 167/94 (https://dejure.org/1995,10561)
BFH, Entscheidung vom 23.08.1995 - I R 167/94 (https://dejure.org/1995,10561)
BFH, Entscheidung vom 23. August 1995 - I R 167/94 (https://dejure.org/1995,10561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der wissenschaftlichen Stellungnahme eines Richters für die Frage seiner Befangenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Hat ein Richter zu einer für den Rechtsstreit möglicherweise bedeutsamen Rechtsfrage außerhalb eines von ihm zu entscheidenden Rechtsstreits wissenschaftlich Stellung genommen -- z. B. in einem Kommentar, Aufsatz oder Vortrag --, ist dies allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu mißtrauen (s. Beschluß des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 1. März 1993 12 RK 45/92, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1993, 2261; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1993, § 42 II Rdnr. 8; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., 1995, § 42 Rdnr. 57; Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 1992, § 42 Rdnr. 21; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., 1991/1993, § 51 FGO Rdnr. 67; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., 1965/1994, § 51 FGO Rdnr. 7 e, s. a. die für das BVerfG geltende Regelung in § 18 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -- BVerfGG --, BVerfG-Beschluß vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]; Lamprecht, NJW 1993, 2222).

    Als wissenschaftliche Aussagen stehen sie unter dem Vorbehalt, aufgrund besserer Erkenntnisse geändert zu werden (s. Beschluß in BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]).

    Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Rechtsauffassung als vernünftigerweise einzig vertretbare bezeichnet wird, obwohl gewichtige Gegenargumente bekannt sind, wenn Gegenargumente lächerlich gemacht oder Vertreter der Gegenansicht abwertend beurteilt werden (s. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 20, 9, 16) oder wenn Inhalt und Zeitpunkt oder Ort der Meinungsäußerung den Verdacht entstehen lassen, mit der Meinungsäußerung solle das Ergebnis eines bestimmten bereits anhängigen oder erwarteten Verfahrens beeinflußt werden (vgl. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]).

  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Daß der Richter sich tatsächlich von sachfremden Rücksichten leiten läßt oder sich selbst für befangen hält, ist nicht Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172) [BVerfG 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73].

    Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Rechtsauffassung als vernünftigerweise einzig vertretbare bezeichnet wird, obwohl gewichtige Gegenargumente bekannt sind, wenn Gegenargumente lächerlich gemacht oder Vertreter der Gegenansicht abwertend beurteilt werden (s. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 20, 9, 16) oder wenn Inhalt und Zeitpunkt oder Ort der Meinungsäußerung den Verdacht entstehen lassen, mit der Meinungsäußerung solle das Ergebnis eines bestimmten bereits anhängigen oder erwarteten Verfahrens beeinflußt werden (vgl. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]).

  • BVerfG, 28.05.1974 - 2 BvR 700/72

    Anhaltspunkte für die Besorgnis Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Insbesondere der direkte Bezug seiner Äußerungen zum vorliegenden Verfahren rechtfertige seine Ablehnung (Hinweis auf Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 28. Mai 1974 2 BvR 700/72, BVerfGE 37, 265).
  • BFH, 12.04.1990 - I B 37/89

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde sich aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus bei seiner Entscheidung von nicht sachgerechten Rücksichten leiten lassen (s. BFH-Beschluß vom 12. April 1990 I B 37/89, BFH/NV 1991, 172 m. w. N.).
  • BFH, 14.03.1990 - I S 5/89

    Wirksamkeit der Aufrechnung von Körperschaftsteuerforderung gegen

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde sich aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus bei seiner Entscheidung von nicht sachgerechten Rücksichten leiten lassen (s. BFH-Beschluß vom 12. April 1990 I B 37/89, BFH/NV 1991, 172 m. w. N.).
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Hat ein Richter zu einer für den Rechtsstreit möglicherweise bedeutsamen Rechtsfrage außerhalb eines von ihm zu entscheidenden Rechtsstreits wissenschaftlich Stellung genommen -- z. B. in einem Kommentar, Aufsatz oder Vortrag --, ist dies allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu mißtrauen (s. Beschluß des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 1. März 1993 12 RK 45/92, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1993, 2261; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1993, § 42 II Rdnr. 8; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., 1995, § 42 Rdnr. 57; Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 1992, § 42 Rdnr. 21; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., 1991/1993, § 51 FGO Rdnr. 67; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., 1965/1994, § 51 FGO Rdnr. 7 e, s. a. die für das BVerfG geltende Regelung in § 18 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -- BVerfGG --, BVerfG-Beschluß vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]; Lamprecht, NJW 1993, 2222).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Daß der Richter sich tatsächlich von sachfremden Rücksichten leiten läßt oder sich selbst für befangen hält, ist nicht Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172) [BVerfG 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73].
  • BFH, 21.12.2009 - V R 10/09

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer

    Ausnahmsweise kann die Äußerung einer Rechtsauffassung außerhalb des Verfahrens aber ein Ablehnungsgrund sein, wenn ihre Diktion oder das Umfeld, in dem sie gemacht wurde, bei objektiver Betrachtungsweise Zweifel an der Offenheit des Richters für Gegenargumente entstehen lässt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 XI B 51/97, BFH/NV 1998, 595; vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58).
  • BFH, 09.09.1998 - I B 47/98

    Befangenheitsantrag; Missbrauch

    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann unter Umständen selbst dann begründet sein, wenn der betreffende Richter im Verfahren selbst noch gar nicht in Erscheinung getreten ist, sondern nur außerhalb eines konkreten Verfahrens liegende Umstände Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58; BVerfG-Beschlüsse vom 16. Juni 1973 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73, BVerfGE 35, 246, 252 ff.; vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 38 ff.).
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